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MBS / mindcandy


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Martin B. Schneider
Fischauer Gasse 151
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AUSTRIA


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Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma mindcandy - Inhaber Martin Bernhard Schneider

Version 2024-001
Stand: 01.01.2024
Revision: 03.2024

Präambel  (Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit)

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbegrafik-Designer (im folgenden AGB genannt) dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten – sofern sie über zwingendes Recht hinausgehen – sowohl als Werbegrafik-Designers als auch seines Auftraggebers

festzulegen und im Geschäftsverkehr möglichst klare Auftragsverhältnisse zu schaffen.

2. Die AGB sind integrierter Bestandteil von Werkverträgen, die die fachmännische Durchführung von Aufträgen im Bereich des Werbegrafik-Designers dargestellten Tätigkeitsbereichen, zum Gegenstand haben.

3.  Martin  Bernhard  Schneider,  im  Folgenden  mindcandy  genannt,  ist  berechtigt,  den  Auftrag  durch  sachverständige,  unselbständig  beschäftigte  Mitarbeiter  oder  gewerbliche / freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu

lassen. Die Mitarbeit spezialisierter Partner ist schriftlich zu vereinbaren.

4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz/dem Erfüllungsort – sofern dies nicht Teil des
Auftrages ist – ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang der Konzeptions-, Entwurfs- und Ausführungsarbeiten förderliches Arbeiten erlauben.

5. Der Auftraggeber sorgt weiters dafür, dass mindcandy auch ohne ausdrückliche Aufforderung alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm alle Vorgänge und Umstände Kenntnis gegeben wird, die für die

Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.

6. Der Tätigkeit von mindcandy liegt in der Regel eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber zugrunde, die sowohl den Umfang der Leistung als auch das dafür in Rechnung zu stellende Entgelt beinhaltet.


Art.1 - Geltungsbereiches und Umfang des Auftrages

1. Die AGBs gelten, sobald zwischen dem Auftraggeber und mindcandy ein Auftrag zustande kommt oder wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Zur Festlegung möglichst klarer Auftragsverhältnisse werden zwischen den Vertragspartnern Geltungsbereich und Umfang des Auftrages so detailliert wie nur möglich definiert.
Eine derartige Leistungsbeschreibung enthält zumindest genaue Angaben über folgende Teilbereiche der Leistungserstellung:
- General-/Subunternehmerauftrag
- Grafik-Design (Entwurf, Ausführungspläne), Ausführung
- kreativer/handwerklicher Leistungsumfang
- Fremdleistungen (Lieferungen Dritter)
 
3. Für die Leistungserstellung sind ausreichende Auftragsgrundlagen unabdingbare Voraussetzung. Es sind dies vor allem:
- Umfassendes Briefing
- Beistellung detaillierter Unterlagen
- Geschäftsbedingungen etc.

4. Eine verbindliche Auftragserteilung an mindcandy kann schriftlich in analoger oder digitaler Form sowohl als mündlich per Handschlag zustande kommen.

5. Wiederholte elektronische Kommunikation zwischen Auftraggeber und mindcandy bezüglich Konzeption, Erstellung, Änderungen, Lieferfristen und Kosten, aus der eine eindeutige aktive Umsetzungsarbeit seitens mindcandy erkennbar ist, gilt als

Auftragserteilung an mindcandy und ersetzt einen ausstehenden schriftlichen Arbeitsvertrag.


Art. 2 - Ausführungs- und Lieferfristen

1. Bei Übernahme eines Grafik-Design-Auftrages sind in Abhängigkeit vom Auftragsumfang präzise Vereinbarungen betreffend der Fristigkeit der auszuführenden Grafik-Design-Arbeiten bzw. der Lieferung zu treffen.

2. Die in Auftrag gegebenen Leistungen gelten mit der vom Auftraggeber schriftlich bestätigten Übergabe des Werkes oder wenn die Nutzung des Werkes durch den Auftraggeber eindeutig nachgewiesen werden kann, als erbracht.

3. Die vertraglich vereinbarten Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Aufnahme des Auftrages durch mindcandy, wenn alle notwendigen Arbeitsunterlagen vom Auftraggeber als Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Die Vereinbarten Liefertermine sind

grundsätzlich einzuhalten. Insoweit ein Schaden auf einem Verschulden von mindcandy, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, beruht, ist eine allfällige Schadenersatzpflicht gegenüber dem Kunden als Auftraggeber mit der Höhe des

Rechnungsbetrages über den vereinbarten Auftrag begrenzt.

 
Art. 3 - Entgeltlichkeit der Präsentationen

1. Die Einladung des Auftraggebers eine Präsentation zu erstellen (Vorentwurf), gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Präsentation begründet. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der

jeweiligen Vereinbarung. Sollte anlässlich der Einladung die Höhe des Entgelts nicht vereinbart worden sein, so gebührt ein angemessenes Entgelt. 2. Alle Leistungen von mindcandy erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von

Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos. Dem Werbegrafik-Designer ist es nicht gestattet, Konzepte oder Gestaltungsvorschläge unentgeltlich vorzulegen.

Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsentation mit Vorentwürfen zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen und als Willenserklärung des Auftraggebers, einen Auftrag zur Ausführung der gewünschten Arbeiten in vollem

Umfang zu vergeben. Die Höhe des Präsentationsentgelts ist frei vereinbar, umfasst im Zweifels-fall die Hälfte des Gestaltungshonoras nach den Honorar-Richtlinien des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation. Durch die Abhaltung der Präsentation

gilt ein Präsentationsauftrag als erteilt, angenommen und erfüllt.

Vergibt ein Auftraggeber oder Auslober eines Präsentationswettbewerbes nach erfolgter Präsentation überhaupt keinen oder nur einen erheblich reduzierten Auftrag an mindcandy oder einen Präsentationsmitbewerber, steht mindcandy das volle

Präsentationshonorar zu sowie das Gestaltungshonorar und Nutzungshonorar für den vergebenen Auftrag. Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Rechten. Die Inhalte und Vorschläge einer Präsentation sind urheberrechtlich geschützt.
 

Art. 4 - Urheberrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrechte

1. Das gesetzliche Urheberrecht von mindcandy an seinen Arbeiten ist unverzichtbar.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen von mindcandy nur für die jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden.

3. Die dem Kunden eingeräumten Werknutzungsrecht dürfen nur mit ausdrücklicher Vereinbarung von mindcandy als Urheber an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden. Bei weiterer, darüber  hinausgehender Nutzung ist grundsätzlich

Rücksprache mit dem Urheber zu halten.

4. Der Kunde ist erst nach ordnungsgemäßer Bezahlung des vereinbarten Honorars befugt, die urheberrechtlich geschützten Leistungen in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen.

5. Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung des Urhebers geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig.

6. Die Entwurfsoriginale bleiben Eigentum des Urhebers und können nach erfolgter Verwendung zurückgefordert werden. Eine Archivierung erfolgt nach Absprache (insbesondere über die Dauer).

7. Werden urheberrechtliche Leistungen von mindcandy über die vereinbarte Form, den Zweck und Umfang hinaus genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, mindcandy hierfür ein weiteres angemessenes Honorar zu bezahlen. Dies gilt auch im Falle der Neuauflage

eines Druckwerkes.

8. Bei rechtlich geschützten Leistungen von mindcandy, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluss noch nicht feststeht oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Verkehr zur uneingeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Honorar aus zwei

Teilen: zum Einen als Honorar für die Ausarbeitung im Original und zum Zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte.

9. Ist bei Vertragsabschluss die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar.

9.1 Das Nutzungsrecht gilt nur für den vereinbarten Zeitraum und für das Medium, für das die Arbeiten erstellt wurden.  Ohne gesonderter, schriftlicher Vereinbarung gilt das uneingeschränkte Nutzungsrecht 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der vollständigen

Begleichung der vereinbarten Honorarsumme.

9.2 Nach Ablauf der zugesagten Nutzungsdauer erfolgt keine automatische Verlängerung. Ist eine fortgesetzte Nutzung durch den Kunden erwünscht, müssen die Nutzungsrechte erneut in schriftlicher Form vereibart werden. Eine Verlängerung der

Nutzungsrechte kann nur durch den Inhaber der Eigentumsrechte erfolgen und dürfen von diesem an ein Entgelt gebunden werden.

9.3 mindcandy ist berechtigt eine Fortgesetzung der Nutzungsrechte nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer  zu verweigern.

10. mindcandy ist zur Anbringung seines Firmenwortlautes einschließlich des dazugehörigem Corporate Design auf jedem von ihm entworfenen und ausgeführten Objekt in angemessener Größe berechtigt.

11. mindcandy ist nicht verpflichtet, Nutzungsrechte von angelieferten Daten zu überprüfen. Dies gilt im Besonderen bei Foto- und Videomaterial, sowie Musik.


Art. 5 - Verschwiegenheitspflicht

1. mindcandy behandelt alle internen Vorgänge und erhaltene Informationen, die durch die Arbeit beim und mit dem Kunden bekannt geworden sind, streng vertraulich; insbesondere werden vertragsbezogene Unterlagen Dritten nur mit ausdrücklicher

Zustimmung des Auftraggebers zugänglich gemacht.

2. mindcandy hat seine Mitarbeiter und Angestellten zur Beachtung dieser Grundsätze anzuhalten und verbürgt sich für deren Verhalten.


Art. 6 - Rücktrittsrecht

1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden von mindcandy ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenem Brief vom Vertrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist die

vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Auftraggebers nicht erbracht wird.
 
2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden mindcandy von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.

3. Stornierung durch den Auftraggeber ist nur mit schriftlicher Zustimmung von mindcandy möglich. Im Fall eines Stornos hat mindcandy das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten, eine angemessene Stornogebühr zu verrechnen.


Art. 7 - Erfüllungsort

1. Wenn nicht anders vereinbart ist, erbringt mindcandy seine Leistung an seinem Geschäftssitz.


Art. 8 - Honoraransprüche und Zahlungsbedingungen

1. mindcandy hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.

2. Das Gesamthonorar setzt sich gemäß den Honorar-Richtlinien der Werbegrafik-Designer vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation im Regelfall aus folgenden Faktoren zusammen:
- Konzeption (Vorentwurf, konzeptioneller Problemlösungsansatz, Skizzen, Skribbles, Präsentation von Entwurfs-arbeiten etc.)
- Entwurfsarbeiten (Layout, Muster, Kalkulation etc.)
- Werknutzungsart (Copyright, Nutzungshonorar)
- Nebenleistungen (Modelle, Beschaffung auftragsspezifischer Informationen, Produktionsüberwachung etc.)
- Zuschläge zum Honorar (Leistungen außerhalb der Normalarbeitszeit und außerhalb Österreichs)
- Nebenkosten (Reisespesen, Telefonkosten etc.)
- Fremdleistungen

3. Die von mindcandy gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind zu den vereinbarten Konditionen ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Für Teilrechnungen gelten die

für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist mindcandy berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten.


Art. 9 - Honorarhöhe

1. Soferne nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorares nach den zur Zeit der Austellung der Honorarnote geltenden einschlägigen Bestimmungen der vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen

Honorar-Richtlinien.

2. Das Gesamthonorar umfasst die Honorarteile Gestaltung, Nutzung, Ausführung sowie Nebenleistungen und Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer. Das Gesamthonorar ist ohne Abzug zahlbar und spätestens mit der von mindcandy angebotenen Übergabe des

Werkes fällig. Wird das beauftragte Werk in Teilen zur Übergabe bereitgestellt, so sind entsprechende Honorarteile und Nebenkosten jeweils zu diesen Zeitpunkten fällig. Bei Zahlungsverzug gelten ab Fälligkeit 3% Zinsen pro Monat als Verzugszinsen vereinbart.

Befindet sich der Auftraggeber mit der Bezahlung eines fälligen Betrages in Verzug, so ist mindcandy nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen mit

Honoraransprüchen gegenzurechnen oder Zahlungen wegen Bemängelung zurückzuhalten.

 
Art. 10 - Haftung und Gewährleistung

1. mindcandy ist verpflichtet, die erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei alle Interessen seines Kunden zu wahren. mindcandy haftet für Schäden nur im Falle, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und

zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

2. Der Auftraggeber seinerseits haftet dafür, dass mindcandy die zur Erstellung der Leistung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.

3. Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch drei Jahre  nach dem anspruchbegründenden Ereignis – eingeschränkt auf die von

mindcandy abgedeckten Aufgabenbereiche – gerichtlich geltend gemacht werden.

4. Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten durchgeführt und der Auftraggeber hiervon benachrichtigt, so gelten nach Gesetz und den Geschäftsbedingungen des Dritten entstehende Gewährleistung- und Haftungsansprüche gegenüber den Dritten

als auf den Auftraggeber abgetretenen.

5. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von mindcandy zu vertreten sind und umgehend nach Kenntnis mitgeteilt wurden. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung

durch mindcandy.

6. Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen oder Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung bzw. falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist, das Recht auf Wandlung.


Art. 11 - Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

1. Für den Auftrag, seine Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Geschäftssitz des Auftragnehmers zuständig.


Art. 12 - Sonstiges

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

Erstellt: 01.2007
Letzte Gültigkkeitsprüfung: 03.2024



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